Wie oft zum Zahnarzt?
Die zahnärztliche Vorsorge zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen ist wichtig für die Gesunderhaltung von Zahn und Zahnfleisch.
Wir empfehlen Erwachsenen zweimal im Kalenderjahr einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind zwei Vorsorgetermine in jedem Kalenderjahr erforderlich.
Kinder zwischen dem 3. und vollendeten 6. Lebensjahr haben neben der halbjährlichen stattfindenden Vorsorge gemäß den derzeit geltenden Richtlinien Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Zum Leistungsumfang der Früherkennungsuntersuchung gehört unter anderem, dass die Mundhöhle untersucht und das Kariesrisiko Ihres Kindes beurteilt wird. Hinweise zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie der Mundhygiene sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchung.
Bild: © KZBV/Darchinger
Wie oft zum Zahnarzt?
Die zahnärztliche Vorsorge zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen ist wichtig für die Gesunderhaltung von Zahn und Zahnfleisch.
Wir empfehlen Erwachsenen zweimal im Kalenderjahr einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind zwei Vorsorgetermine in jedem Kalenderjahr erforderlich.
Kinder zwischen dem 3. und vollendeten 6. Lebensjahr haben neben der halbjährlichen stattfindenden Vorsorge gemäß den derzeit geltenden Richtlinien Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Zum Leistungsumfang der Früherkennungsuntersuchung gehört unter anderem, dass die Mundhöhle untersucht und das Kariesrisiko Ihres Kindes beurteilt wird. Hinweise zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie der Mundhygiene sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchung.
Bild: © KZBV/Darchinger
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