Zahnärztliche Vorsorge
Die zahnärztliche Vorsorge zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen ist wichtig für die Gesunderhaltung von Zahn und Zahnfleisch. Ein gesunder Mund ohne Entzündungen und Zahndefekte ist eine solide Basis für ein gutes Immunsystem. Schon mit dem Durchbruch des ersten Zahns sollte die Zahnvorsorge beginnen.
Kinder zwischen dem 3. und vollendeten 6. Lebensjahr haben neben der halbjährlichen stattfindenden Vorsorge gemäß den derzeit geltenden Richtlinien Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Zum Leistungsumfang der Früherkennungsuntersuchung gehört unter anderem, dass die Mundhöhle untersucht und das Kariesrisiko Ihres Kindes beurteilt wird. Hinweise zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie der Mundhygiene sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchung.
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
Wir empfehlen Erwachsenen zweimal im Kalenderjahr einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung.
Zahnärztliche Vorsorge
Die zahnärztliche Vorsorge zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen ist wichtig für die Gesunderhaltung von Zahn und Zahnfleisch. Ein gesunder Mund ohne Entzündungen und Zahndefekte ist eine solide Basis für ein gutes Immunsystem. Schon mit dem Durchbruch des ersten Zahns sollte die Zahnvorsorge beginnen.
Kinder zwischen dem 3. und vollendeten 6. Lebensjahr haben neben der halbjährlichen stattfindenden Vorsorge gemäß den derzeit geltenden Richtlinien Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Zum Leistungsumfang der Früherkennungsuntersuchung gehört unter anderem, dass die Mundhöhle untersucht und das Kariesrisiko Ihres Kindes beurteilt wird. Hinweise zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke sowie der Mundhygiene sind ebenfalls Bestandteil der Untersuchung.
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
Wir empfehlen Erwachsenen zweimal im Kalenderjahr einen Termin für die Vorsorgeuntersuchung.
Dr. M. Hundertmark & D. Moinzadeh
Neusser Straße 455
50733 Köln
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